Home
Impressum
Kontakt
Lage & Umgebung
Preis & Leistung
Links
Die Zimmer
Zimmer
Anreise
Unser Hotel
Restaurant
Garten und Terrasse

 

Preise:

       Doppelzimmer (2 Personen) für:

       1 bis 2 Nächte             ab 3 Nächte

           110.- €                              98 .- €           

 

       Einzelzimmer groß:

        1 bis 2 Nächte            ab 3 Nächte

            67.- €                              60.- €

       Einzelzimmer:

        1 bis 2 Näche             ab 3 Nächte

             57.- €                              50.- €

       Mehrbettzimmer für 3 Personen:

        1 bis 2 Nächte             ab 3 Nächte

            135.- €                            125.- €

  • Beistellbett 20.- €
  • Kinderbett 10.- €

Die Preise verstehen sich pro Übernachtung und Zimmer, inklusive Frühstücksbuffet und Kurabgabe.

Teilpension 17 € für das 3 Gänge Menü, es stehen täglich ein Fischgericht und ein Fleischgericht zur Wahl.

 

 

Winter

01.11 bis 20.12 & 05.01 bis 01.03

Preise auf Anfrage.

 

Geschäftsbedingungen im Hotel- und Vermietungsgewerbe

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,

sobald das Zimmer oder die gemietete

Wohneinheit (Unterkunftsart) bestellt und

zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen

nicht mehr möglich war – bereitgestellt

worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages

verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung,

gleichgültig, auf welche Dauer der

Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht

anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am

Anreisetag um 17 Uhr.

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung

der Unterkunft dem Gast Schadenersatz

zu leisten.

4. Für Gastaufnahmeverträge gelten die

Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen

Gesetzbuches. Nach § 552 BGB wird

der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung

des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er

aus in seiner Person liegenden Gründen von

der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche

Gründe, die im Lebensbereich des

Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit,

Tod usw., oder solche, die der Gastwirt

bzw. Vermieter nicht zu vertreten hat, wie

z. B. schlechtes Wetter, Abbestellfristen für

gemietete Hotelzimmer, Appartements,

Wohnungen oder andere Unterkünfte,

sieht der Gesetzgeber nicht vor.

5. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten, bei

Nichtinanspruchnahme der vertraglichen

Leistungen das betreffende Zimmer oder

die sonstige Unterkunft nach Möglichkeit

anderweitig zu vermieten.

6. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten,

die ersparten Aufwendungen, wie z. B .

Bettwäsche, abzusetzen. In der Rechtsprechung

haben sich hierfür folgende

Erfahrungssätze als Durchschnittswerte

ergeben:

Übernachtung: 20%

Übernachtung/Frühstück: 20%

Halbpension: 30%

Vollpension: 40%

7. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des

Beherbergungsbetriebes. Gerichtsstand

ist das Amtsgericht Niebüll, bei höheren

Streitigkeiten das Landgericht in Flensburg.

Hinweis:

Wir empfehlen Ihnen eine

Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

 

Top


Hotel Meeresbrise | meeresbrise-amrum@t-online.de