Preise und Leistungen 2024
Einzelzimmer ca. 11 qm.:
1 bis 2 Nächte: 84 Euro pro Nacht
ab 3 Nächten: 74 Euro pro Nacht
Einzelzimmer ca. 14qm.:
1 bis 2 Nächte: 94 Euro pro Nacht
ab 3 Nächten: 84 Euro pro Nacht
Doppelzimmer
1 bis 2 Nächte: 138 Euro pro Nacht
ab 3 Nächten: 128 Euro bis 136 Euro pro Nacht je nach Größe.
Mehrbettzimmer
1 bis 2 Nächte: 180 Euro pro Nacht
ab 3 Nächten: 165 Euro pro Nacht
Die Übernachtungspreise enthalten den derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz von 7% Die angebotenen Raten beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Falle einer gesetzlichen Mehrwertsteuererhöhung behalten wir uns das Recht vor, die angebotenen Preise anzupassen.
Die Preise verstehen sich pro Übernachtung und Zimmer, inklusive Frühstücksbuffet.
Zuzüglich der Kurabgabe, die von der Gemeinde Norddorf erhoben wird, von 2,60 € pro Erwachsener Person und Tag
Teilpension 31€ für das 3 Gänge Menü, es stehen täglich ein Fischgericht und ein Fleischgericht zur Wahl.
Das mitbringen eines Hundes ist nach Absprache in einigen Zimmern erlaubt, die kosten betragen pro Tag 8,-€.
Geschäftsbedingungen im Hotel- und Vermietungsgewerbe
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die gemietete Wohneinheit (Unterkunftsart) bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 17 Uhr.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 552 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw., oder solche, die der Gastwirt bzw. Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z. B. schlechtes Wetter, Abbestellfristen für gemietete Hotelzimmer, Appartements, Wohnungen oder andere Unterkünfte, sieht der Gesetzgeber nicht vor.
5. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen das betreffende Zimmer oder die sonstige Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.
6. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten, die ersparten Aufwendungen, wie z. B . Bettwäsche, abzusetzen. In der Rechtsprechung haben sich hierfür folgende Erfahrungssätze als Durchschnittswerte ergeben:
Übernachtung: 20%
Übernachtung/Frühstück: 20%
Halbpension: 30%
Vollpension: 40%
7. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Beherbergungsbetriebes. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Niebüll, bei höheren Streitigkeiten das Landgericht in Flensburg.
Hinweis:
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.